Als Diplom-Psychologin erstelle ich auf Anfrage von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten aus Lübeck, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht und im Bereich Prognosebegutachtungen. Vor dem Hintergrund meiner langjährigen beruflichen Erfahrung und Qualifizierung in diesen Fachgebieten stehe ich als Rechtspsychologin gerne für die Bearbeitung entsprechender Gutachten zur Verfügung.
Aufgrund der Zunahme von hochkonflikthaften Verfahren bei Gericht sowie der Zunahme von psychischen Erkrankungen der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten wird die Arbeit als immer belastender wahrgenommen. Eigene Ressourcen zur Stressreduktion reichen oft nicht mehr aus, so dass ich in diesem Bereich Fallsupervisionen, Einzelsupervisionen und Einzelcoaching für Richter:innen, Staatsanwält:innen und Justizvollzugsbeamt:innen anbiete.
Für Nach- und Anfragen stehe ich Ihnen gerne unter dem im Punkt Kontakt angegeben Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Familienpsychologische Begutachtung für Lübeck, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Grundlage meiner gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Familienpsychologie ist eine nachvollziehbare Beantwortung der Beweisfragen für alle Verfahrensbeteiligt:innen und die Arbeit im Dienste des Kindes. Dazu gehört auch, die Suche nach besseren Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Elternteilen.
Hierbei kann ich als erfahrene Diplom-Psychologin gemeinsam mit den Eltern neue Wege der Kommunikation erarbeiten und dazu beitragen Ressourcen und Lösungsstrategien sichtbar werden zu lassen. Ganz entscheidend ist dabei das Kindeswohl und die gesunde kindliche Entwicklung.
Die familienpsychologische Begutachtung findet in der Regel in den Praxisräumen in Lübeck statt. Zur unbefangeneren Kontaktaufnahme, insbesondere zu jüngeren Kindern, stehen Spielmöglichkeiten in der Praxis zur Verfügung.
In familiengerichtlichen Verfahren werden von Familienrichter:innen gezielt Fragen zu folgenden Themenbereichen gestellt:
Einer der Schwerpunkte stellt die Beantwortung von Prognose- Lockerungs – oder Entlassungsempfehlungen dar, die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizbehörden oder forensischen Kliniken in Auftrag gegeben werden.
Nach den Vorgaben aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung nimmt das Gutachten zur Anlasstat, der prädeliktischen Persönlichkeit einschließlich der Kriminalität und der postdeliktischen Persönlichkeitsentwicklung und deren prognostische Relevanz sowie zur prognostischen Einschätzung des Rückfall Risikos bzw. Lockerungsmissbrauchs unter Berücksichtigung des sozialen Empfangsraumes und der Zukunftsperspektiven (Legalprognsoe) Stellung.
Durch die Zunahme von hochkonflikthaften gerichtlichen Verfahren entstehen zusehends Mehrbelastungen für alle Mitarbeiter:innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Durch meine Supervision, durch das Coaching oder meine Beratung kann ich als Diplom-Psychologin eine spürbare Entlastung schaffen, indem ich eine veränderte Sichtweise auf den einzenen Fall ermögliche.
Fachpsychologin für
Rechtspsychologie (BDP/DGPs),
Supervision – Coaching (DGSv)
Dipl.- Psych. Isabell Reuß
Ratzeburger Allee 2b
23564 Hansestadt Lübeck
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Telefon: 0172 – 409 66 07
E-Mail:
Internet: www.praxis-reuss.net
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung